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§ 25 AufenthG Aufenthalt aus humanitären Gründen ~ Auf § 25 AufenthG verweisen folgende Vorschriften Aufenthaltsgesetz AufenthG Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Allgemeines § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag § 12a Wohnsitzregelung
§ 25 AufenthG Einzelnorm ~ 5 Einem Ausländer der vollziehbar ausreisepflichtig ist kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden wenn die Abschiebung seit
Aufenthaltserlaubnis nach §255 AufenthG wegen ~ „Die rotgrüne Koalition wird das humanitäre Aufenthaltsrecht § 25 Abs 5 Aufenthaltsgesetz großzügig im Sinne der Betroffenen anwenden Dabei muss sichergestellt werden dass Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten die wegen ihrer Verwurzelung in Deutschland entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen
344 Aufenthaltserlaubnis § 254 255 25a und 18a ~ Die Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs Absatz 4 Aufenthaltsgesetz AufenthG kann – in besonderen Fällen – für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden Die Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs 5 AufenthG kann erteilt werden wenn eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen langfristig nicht möglich ist Die
§ 5 AufenthG Einzelnorm ~ In den übrigen Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 kann von der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgesehen werden Wird von der Anwendung des Absatzes 1 Nr 2 abgesehen kann die Ausländerbehörde darauf hinweisen dass eine Ausweisung wegen einzeln zu bezeichnender Ausweisungsinteressen die Gegenstand
§ 25a AufenthG Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten ~ 2Minderjährigen Kindern eines Ausländers der eine Aufenthaltserlaubnis nach Satz 1 besitzt kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden wenn sie mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft leben 3Dem Ehegatten oder Lebenspartner der mit einem Begünstigten nach Absatz 1 in familiärer Lebensgemeinschaft lebt soll unter den
AufenthG Gesetz über den Aufenthalt die ~ 5 Ein Aufenthaltstitel nach Absatz 2 § 19 § 19a § 19b oder § 19d darf nur erteilt werden wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und eine Berufsausübungserlaubnis soweit diese vorgeschrieben ist erteilt wurde oder ihre Erteilung zugesagt ist
188 Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 ~ 12 Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Abs 2 Satz 1 Alternative 2 AufenthG 13 Flüchtlinge mit Abschiebungsverbot bzw national Schutzberechtigte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 3 AufenthG 14 Aufenthalt aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs 4 Satz 1 und Abs 5 AufenthG
§ 5 AufenthG Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen ~ 3 1In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 oder § 25 Absatz 1 bis 3 ist von der Anwendung der Absätze 1 und 2 in den Fällen des § 25 Absatz 4a und 4b von der Anwendung des Absatzes 1 Nr 1 bis 2 und 4 sowie des Absatzes 2 abzusehen 2In den übrigen Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2
By : andi